Der/die Kursteilnehmer-in muss mindestens 18 Jahre alt sein. Für Minderjährige gelten besondere Bedingungen, die im Einzelfall zwischen den Erziehungsberechtigten und Dolmetscher-Institut Münster zu vereinbaren sind.
2.1. Nach der Anmeldung wird dem/der Kursteilnehmer/in die Anmeldung zum gebuchten Unterricht vom Dolmetscher-Institut Münster bestätigt (im Folgenden „Anmeldebestätigung“). Mit Zugang der Anmeldebestätigung bei dem/der Kursteilnehmer/-in kommt der Vertrag zustande.
2.2. Mit der Anmeldebestätigung wird eine Rechnung mit der anfallenden Kursgebühr, Zahlungstermin und Kursteilnehmernummer übersandt. Sobald Ihre erste Zahlung bei uns verbucht ist, erhalten Sie die endgültige Bestätigung.
2.3. Teilnehmer aus visapflichtigen Ländern erhalten die Originalbestätigung zusätzlich per Luftpost. Die Bestätigung dient zur Vorlage beim Visumsantrag und ersetzt die „Einladung“.
3.1. Vertragsbestandteil ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Preisliste für Kurse.
3.2. Die Kursgebühr ist in voller Höhe zu dem in der Rechnung angegebenen Zahlungstermin zur Zahlung an das Dolmetscher-Institut Münster fällig.
3.3. Kursbeträge für nicht in Anspruch genommenen Unterricht werden nicht erstattet.
3.4. Sämtliche mit der Zahlung der Kursgebühr anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin.
Eine Umbuchung der gebuchten Leistungen (z.B. Änderung des Kurstermins) ist in Ausnahmefällen zulässig und erfolgt in Absprache mit dem Dolmetscher-Institut Münster. Die erste Umbuchung ist kostenfrei, für jede weitere Umbuchung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von € 60,– fällig.
5.1. Der/die Kursteilnehmer-in kann von der Buchung des Unterrichts gemäß nachfolgenden Bedingungen zurücktreten:
6.1. Die vorläufige Zuweisung zu einer Kursstufe erfolgt aufgrund der Ergebnisse des vorläufigen Einstufungstests und der Angaben auf dem Anmeldeformular.
6.2. Die endgültige Zuweisung zu einer Kursstufe erfolgt aufgrund des Einstufungstests am Anreisetag im Institut. Ergibt sich aufgrund des endgültigen Einstufungstests ein anderes Ergebnis als aufgrund des vorläufigen Einstufungstests, so wird dem/der Kursteilnehmer/-in ein Platz in einem anderen Kurs zugewiesen.
6.3. Bei allen Kursen werden höchstens 15 Kursteilnehmer/innen pro Klasse unterrichtet.
7.1. Der/die Kursteilnehmer/-in ist verpflichtet, den Unterricht regelmäßig zu besuchen. Sollte ein Teilnehmer im Laufe des Kurses mehr als 20% des Unterrichts versäumt haben, wird ihm keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Über die Fortführung des Unterrichts auf der nächsten Stufe wird durch die Institutsleitung und den Lehrer entschieden.
7.2. Der/die Kursteilnehmer/-in hat selbst Sorge zu tragen, dass sein/ihr Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig ist. Das Dolmetscher-Institut Münster setzt eine Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung als selbstverständlich voraus.
7.3. Der/die Kursteilnehmer/-in ist verpflichtet, die im Institut geltende Kurs- und Hausordnung einzuhalten.
Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist für das Dolmetscher-Institut Münster und seine Mitarbeiter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Insbesondere haftet das Dolmetscher-Institut Münster weder für sich noch für seine Mitarbeiter für den Ausfall seiner Leistungen durch höhere Gewalt, Streik, fahrlässig verursachte oder sonstige von ihm nicht zu vertretende Gründe.
Der/die Kursteilnehmer/-in willigt ein, dass das Dolmetscher-Institut Münster zur ordnungsgemäßen Durchführung des Anmelde-, Abrechnungs- und Leistungsnachweisverfahrens seine Daten elektronisch erfasst und bearbeitet. Der/die Kursteilnehmer/-in ist damit einverstanden, dass das Dolmetscher-Institut Münster weiterhin Informationen zuschickt./
10.1. Auf den Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.2. Als Gerichtsstand wird Münster vereinbart.